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Zusammenfassung:
In wirtschaftsrechtlichen Verfahren spielen ökonomische Erkenntnisse vielfach eine zentrale Rolle. Gerade im Rahmen der Sachverhaltsermittlung sowie -würdigung stellen sich immer wieder Fragen, die ökonomischer Expertise bedürfen. Die Schadensschätzung im Kartellrecht, Unternehmensbewertungen, die Prognose der Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen oder die Bewertung von Sanierungskonzepten – in all diesen und vielen weiteren Fällen greifen Richter und vor allem Verfahrensbeteiligte immer wieder auf ökonomischen Sachverstand zurück. Gleichwohl gelingt es allzu oft nicht, das Gericht von bestimmten ökonomischen Zusammenhängen oder Befunden zu überzeugen. Dies wurde im ersten Teil des Beitrags empirisch untermauert. Vor diesem Hintergrund drängen sich zwei Fragen geradezu auf, denen der vorliegende zweite Teil nachgeht: (i) Wie lässt sich das forensische Scheitern der Ökonomik erklären? (ii) Wie gelangt man in der forensischen Praxis zu überzeugendem ökonomischen Sachvortrag?